Der Sommer des zweiten Pandemiejahres brachte für viele Menschen positive Veränderungen mit- sie durften wieder an ihre Arbeitsplätze im Büro zurückkehren. Doch mit der vierten Welle ist wieder mehr Vorsicht gefragt und da die Impfung eine Ansteckung nicht vermeiden kann, häufen sich die Quarantäne - Anordnungen. Allerdings ist nicht mit jeden Quarantäne-Fall eine Arbeitsunfähigkeit gegeben. In diesem Fall wird, wenn es möglich ist, wieder im Home Office gearbeitet. Aber es ist für die Außenwirkung wichtig, mit der Firmen-Rufnummer zu telefonieren. Ganz egal, wo sich der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin befindet und mit welchem Gerät bzw. Soft Client gearbeitet werden soll, mit einer visionPBX Telefonanlage wird das Telefonieren mit der Firmen-Rufnummer weltweit mit nur wenigen Klicks realisiert.
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